Diese Website soll Fachanwälten/Innen die Möglichkeit geben, einen Teil der nach der Fachanwaltsordnung (FAO) verpflichtend vorgesehenen kalenderjährlichen Fortbildung durch das Selbststudium gerichtlicher Entscheidungen (z.B. einschlägige BGH- und BAG-Rechtsprechung) zu absolvieren und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer durch eine Bescheinigung und eine Lernerfolgskontrolle nachzuweisen.
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